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Aktuell erhalten Sie  von der gesetzlichen Krankenkasse eine Zuschuß. Bei uns erfahren Sie, wie hoch dieser genau ist. 

Privatversicherte Personen müssen über ihre Krankenkasse die Höhe des Zuschusses* erfragen.

Bei einer Erstversorgung ist für den Zuschuß der Krankenkasse eine ohrenätzliche Verordnung zwingend notwendig. Die Nachversorgung erfordert nur teilweise eine Verordnung. Wir informieren Sie hier in unserem Beratungsgepräch.

 

Wir sind Markenunabhängig. Welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, besprechen wir gemeinsam in einem unverbindlichen Beratungstermin. 

Wichtig: Nicht alles was Sie in der Werbung sehen, entspricht der Wahrheit. Ohne Beratung und Probetragen ist eine Entscheidung nicht ratsam.

Hörgerätearten

Es gibt folgende unterschiedliche Hörgerätearten

HdO Hinter dem Ohr Gerät

HdO: Hinter dem Ohr Gerät.

RIC Hinter dem Ohr Gerät mit Ex-Hörer

RIC: Hinter dem Ohr Gerät mit Ex-Hörer

IdO Im Ohr Hörgerät

IdO: Im Ohr Hörgerät