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Aktuell zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Zuschuss für Hörsysteme; die genaue Höhe erklären wir Ihnen gern. Falls Sie privat versichert sind, müssen Sie die Höhe des Zuschusses selbst bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Für eine Erstversorgung ist eine ärztliche Verordnung zwingend notwendig; bei Nachversorgung benötigen Sie oft keine.

Wir bieten Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch an, um gemeinsam zu prüfen, welche Optionen sinnvoll sind. Wir sind markenunabhängig und besprechen alle möglichen Optionen im Beratungstermin.

Hinweis: Werbung ist nicht immer wahr; ohne Beratung und Probetragen ist eine Entscheidung nicht ratsam.

Hörgerätearten

Es gibt folgende unterschiedliche Hörgerätearten

HdO Hinter dem Ohr Gerät

HdO: Hinter dem Ohr Gerät.

RIC Hinter dem Ohr Gerät mit Ex-Hörer

RIC: Hinter dem Ohr Gerät mit Ex-Hörer

IdO Im Ohr Hörgerät

IdO: Im Ohr Hörgerät